Fragwürdige Doppelrolle: Kantonsangestellter zu Recht entlassen
BGer – Ein Angestellter der Kantons Zürich ist zu Recht fristlos entlassen worden, weil er einer Firma Aufträge erteilt hat, für die er nebenher selber tätig gewesen ist. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil 8C_913/2012)
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