Bundesrat setzt verstärkte Solidarhaftung in Kraft
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung per 15. Juli 2013 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er Bestimmungen zur Umsetzung der Solidarhaftung in der Entsendeverordnung verabschiedet. Die verstärkte Solidarhaftung ermöglicht es, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Mit der Solidarhaftung wird nach den Massnahmen unter anderem gegen die Scheinselbständigkeit eine weitere gesetzliche Lücke geschlossen.
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