Jusletter

IV-Rente nach Krebsbehandlung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV-Rente nach Krebsbehandlung, in: Jusletter 8. Juli 2013
BGer – Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente. Laut Bundesgericht kann betroffenen Personen anders als beim Schleudertrauma nicht zugemutet werden, die Symptome willentlich zu überwinden. (Urteil 8C_32/2013)

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