IV-Rente nach Krebsbehandlung
BGer – Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente. Laut Bundesgericht kann betroffenen Personen anders als beim Schleudertrauma nicht zugemutet werden, die Symptome willentlich zu überwinden. (Urteil 8C_32/2013)
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