Kollektiver Rechtsschutz untersucht, Massnahmen aufgezeigt
Der kollektive Rechtsschutz im schweizerischen Privatrecht ist verbesserungsfähig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am 3. Juli 2013 verabschiedet hat. Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen. Eine Bündelung ihrer Interessen und Ressourcen ist nur sehr begrenzt möglich. Mit seiner Analyse und der Skizzierung möglicher Massnahmen liefert der Bundesrat die Grundlage für mögliche konkrete Gesetzesvorschläge zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz.
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