Keine neuen AHV- und IV-Renten in den Kosovo
BGer – Die Schweiz muss keine neuen AHV- und IV-Renten in den Kosovo ausrichten. Das Bundesgericht hat ein Machtwort gesprochen. Personen aus dem Kosovo, die endgültig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, können allerdings um Rückerstattung geleisteter AHV/IV-Beiträge ersuchen. (Urteil 9C_662/2012)
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