Was ist eine geringfügige Änderung?
Eintragung einer Statutenänderung ins Handelsregister
BGer – Die für die Ansetzung der Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister entscheidende Frage, ob es sich bei einer Statutenänderung um eine bloss geringfügige Änderung handelt, ist bei einer Namensänderung selbst dann zu verneinen, wenn nur ein einziges Wort aus der Firma gestrichen wird. (Urteil 4A_21/2013)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
- III. Anmerkung
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