Zug: Keine Abstimmung über verfassungswidrige Vorlage
BGer – Im Kanton Zug darf im September 2013 nicht über ein Verfahren zur Wahl des Kantonsrats abgestimmt werden, das vom Bundesgericht bereits 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Gericht hat die Beschwerde mehrerer Parteien gutgeheissen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_561/2013)
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