Ohne Ausweis geflogen – Gleitschirm zu Recht beschlagnahmt
BStGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat zu Recht die Ausrüstung eines Gleitschirmpiloten beschlagnahmt, der mehrfach ohne Ausweis geflogen ist. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil BV.2013.1)
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