Jusletter

Ohne Ausweis geflogen – Gleitschirm zu Recht beschlagnahmt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ohne Ausweis geflogen – Gleitschirm zu Recht beschlagnahmt, in: Jusletter 12. August 2013
BStGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat zu Recht die Ausrüstung eines Gleitschirmpiloten beschlagnahmt, der mehrfach ohne Ausweis geflogen ist. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil BV.2013.1)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.