Speicherung des DNA-Profils zur Verbrechens-Prävention
BGer – DNA-Profile dürfen auch zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen erhoben und gespeichert werden. Das Bundesgericht erinnert an seine wenig bekannte Praxis im Fall eines Schwyzers, den die Furcht vor erleichterter Überführung von der Begehung weiterer Gewalttaten abhalten soll. (Urteil 1B_57/2013)
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