Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben verurteilt
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz erneut wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verurteilt. Er gab einer Frau aus den Philippinen Recht, die ihr Kind in der Schweiz mehr als sechs Jahre lang nicht sehen durfte. Abgelehnt haben die Richter die Eingabe eines kosovarischen Ehepaars, dessen Kinder vorübergehend illegal in der Schweiz lebten. (Urteil 33169/10)
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