Jusletter

Unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln

Voraussetzung ist die Eröffnung einer Strafuntersuchung in der Schweiz

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
  • Zitiervorschlag: fel., Unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln, in: Jusletter 26. August 2013
BStGer – Wo ein Straftatbestand oder eine Prozessvoraussetzung nach Schweizer Recht eindeutig nicht erfüllt ist und daher keine Strafuntersuchung gegen die betroffene Person eröffnet werden kann (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO), dürfen weder Beweismittel noch Informationen gestützt auf Art. 67a IRSG an ausländische Behörden herausgegeben werden. (Urteil RR.2012.311)

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Rechtliches

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