Versicherungsschutz bei Freizeitunfällen
BGer – Das Bundesgericht hat ein vorteilhaftes Urteil für Teilzeitbeschäftigte gefällt: Ob die geleisteten Arbeitsstunden auch für einen Versicherungsschutz bei Freizeitunfällen ausreichen, darf laut Gericht nicht einfach anhand des Jahresdurchschnitts ermittelt werden. (Urteil 8C_859/2012)
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