Bundesgericht: Swiss muss Sicherheitsmassnahmen verbessern
BGer – Die Fluggesellschaft Swiss muss die Massnahmen zum Schutz gegen verbotene Gegenstände und unbefugte Personen an Bord ihrer Flugzeuge verbessern. Das Bundesgericht hat eine Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bestätigt. (Urteil 2C_950/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare