Ungültigkeit von Volksinitiativen
Auch bei klarem Wortlaut wird neu auf die Begründung abgestellt
BGer – Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Gültigkeit einer Initiative ausschliesslich aufgrund ihres Wortlauts beurteilt wird, sofern dieser für sich genommen hinreichend klar ist, wird aufgegeben. Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Urteilsberatung trotz klarem und unverfänglichem Wortlaut ein Volksbegehren wegen des diskriminierenden Charakters der Begründung für ungültig erklärt. (Urteil 1C_127/2013)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
- III. Anmerkung
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