Ordentliches Verfahren gemäss ZPO
Klage auf Verwandtenunterstützung für eine volljährige Person
BGer – Der Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person ist seit dem Inkrafttreten der ZPO bei einem Streitwert von mehr als 30'000 Franken im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 219 ff. ZPO geltend zu machen und nicht im vereinfachten Verfahren. (Urteil 5A_689/2012)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
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