Keine Fluglärmentschädigung für Hausbesitzer in Rümlang
BVGer – Hauseigentümern in Rümlang ZH ist laut Bundesverwaltungsgericht eine Fluglärmentschädigung zu Recht verwehrt worden. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Ansicht der Schätzungskommission, dass ihre Begehren bei der Einreichung im Jahr 2000 bereits verjährt waren. (Urteil A-4858/2012)
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