Primatwechsel bei den amtlichen Veröffentlichungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2013 die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) verabschiedet. Bei dieser Gesetzesänderung geht es hauptsächlich darum, dass künftig der elektronischen Fassung einer amtlichen Veröffentlichung das Primat zukommen soll, das heisst: Die elektronische Fassung soll rechtsverbindlich sein.
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