Fristwahrung bei Rechtshilfebeschwerden
Vorabzustellung per Telefax hilft nicht
BStGer – Im Fall einer «Banklagernd-Vereinbarung» gilt eine der Bank zugestellte Rechtshilfeverfügung als dem Kunden rechtsgültig eröffnet, selbst dann, wenn die Bank die Informationen nicht weitergeleitet hat. Die ab Eröffnung laufende Beschwerdefrist, kann durch eine Vorab-Zustellung per Telefax nicht rechtsgenüglich eingehalten werden. (Urteil RR.2013.10)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
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