EMRK verlangt Abweichung vom Ausländergesetz
BGer – Ausländer, die lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, können einen absoluten Anspruch auf Nachzug ihres Ehegatten haben. Laut Bundesgericht ergibt sich diese Abweichung vom Ausländergesetz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Urteil 2C_983/2012)
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