Aargauer Spitalliste ist bundesrechtswidrig
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Aargauer Regierungsrat einen Rüffel erteilt. Die vom Regierungsrat beschlossene Spitalliste 2012 widerspricht dem Bundesrecht und ist damit rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde des Kantonsspitals Baden gut. (Urteil C-5647/2011)
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