Überhöhte Gebühr des Handelsgerichts
BGer – Das Zürcher Handelsgericht hat für wenig Arbeit zu viel verlangt. Das Bundesgericht hat die Gerichtsgebühr von 12'000 Franken für den Urheber einer unbehandelten Klage auf 2'000 Franken reduziert und die Entschädigung an die Gegenpartei ganz gestrichen. (Urteil 4A_237/2013)
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