Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte
Die Schweiz und die Europäische Union haben im Mai 2013 ein Abkommen unterzeichnet, das ihren Wettbewerbsbehörden eine enge Kooperation erlauben soll. Das Abkommen sieht – zusätzlich zu den bestehenden Abkommen der EU mit verschiedenen Ländern – auch einen Austausch von vertraulichen Informationen bzw. Beweismitteln in konkreten Verfahren vor. Dieser Informationsaustausch untersteht strengen Regeln, welche die Verwendung der Informationen einschränken und den Schutz der Vertraulichkeit sicherstellen. Das Abkommen erlaubt hingegen keine Rechtshilfe der schweizerischen Wettbewerbsbehörde für die EU-Kommission.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ausgangslage
- 3. Verhandlungen
- 4. Inhalt des Abkommens
- 4.1 Präambel, Zweck und Begriffsbestimmungen
- 4.2 Notifikationen und Koordinierung von Durchsetzungsmassnahmen
- 4.3 Negative und Positive Comity
- 4.4 Schlussbestimmungen
- 5. Informationsaustausch im Besonderen
- 5.1 Informationsaustausch
- 5.2 Verwendung von Informationen
- 5.3 Schutz und Vertraulichkeit der Informationen
- 5.4 Weitergabe innerhalb der EU und des EWR
- 6. Würdigung
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