Veränderte Beurteilung der Fluchtgefahr
Klaglos verlaufene frühere Ausgänge ohne Bedeutung
BGer – Entwickelt ein verwahrter Straftäter das Gefühl, er sei therapiert und werde zu Unrecht in Gefangenschaft belassen, darf Fluchtgefahr bejaht und ein Urlaubsgesuch abgewiesen werden, auch wenn vor Eintritt dieser Entwicklung zahlreiche begleitete Ausgänge klaglos verlaufen waren. (Urteil 6B_655/2013)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
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