Jahre der vorläufigen Aufnahme sollen bei Einbürgerung zählen
Wer während vieler Jahre als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz gelebt hat, soll ein Einbürgerungsgesuch stellen können, sobald er eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat. Der Ständerat will die Jahre der vorläufigen Aufnahme bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer weiterhin anrechnen.
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