Traiter quelqu’un de « bouffon » n’est pas injurieux
BGer – Wer eine Person als «Bouffon» bezeichnet und ihr damit zu verstehen gibt, dass ihr Verhalten lächerlich ist, begeht keine strafbare Beleidigung. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Waadtländers zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen auf Bewährung aufgehoben. (Urteil 6B_557/2013) (bk)
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