Jusletter

Traiter quelqu’un de « bouffon » n’est pas injurieux

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Traiter quelqu’un de « bouffon » n’est pas injurieux, in: Jusletter 7. Oktober 2013
BGer – Wer eine Person als «Bouffon» bezeichnet und ihr damit zu verstehen gibt, dass ihr Verhalten lächerlich ist, begeht keine strafbare Beleidigung. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Waadtländers zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen auf Bewährung aufgehoben. (Urteil 6B_557/2013) (bk)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.