Unterhaltsbeiträge für Ausbildung: Frühe Festsetzung ist rechtens
BGer – Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für die Kinder von geschiedenen Paaren gefällt. Es entschied, dass die Unterhaltsbeiträge für Studium oder Ausbildung bereits festgesetzt werden können, lange bevor das Kind 18 Jahre alt wird. (Urteil 5A_808/2012)
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