Vorzeitige Kündigung durch den Verpächter in Anwendung von Art. 22a Abs. 1 i.V.m. 22b lit. c LPG
Urteil des Bundesgerichts 4A_623/2012 vom 15. April 2013
Im Urteil hat sich das Bundesgericht – soweit ersichtlich – zum ersten Mal mit der vorzeitigen Kündigung durch den Verpächter in Anwendung von Art. 22a Abs. 1 i.V.m. 22b lit. c LPG infolge unbewilligter Änderung des Pachtgegenstandes durch den Pächter befasst. Es hatte dabei unter anderem über die Frage zu entscheiden, ob es für eine vorzeitige Kündigung gemäss Art. 22b LPG nebst einer Pflichtverletzung des Pächters gemäss lit. a–c dieser Bestimmung zusätzlich eines wichtigen Grundes bedarf. Zu Recht hat das Bundesgericht das Erfordernis eines zusätzlichen wichtigen Grundes verneint.
Inhaltsverzeichnis
- I. Der relevante Sachverhalt
- II. Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Bemerkungen
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