Echec du MPC après l'acquittement d'un gestionnaire de fortune
BGer – Ein Genfer Vermögensverwalter wird nicht wegen Geldwäscherei, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Bundesgericht wies die Anklage der Staatsanwaltschaft ab. (Urteile 6B_184/2013, 6B_693/2013 und 6B_774/2013) (sk)
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