Falsches Blut – Urteil gegen Ärztin bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Assistenzärztin wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Sie hatte 2009 im Spital Langenthal einer Patientin Blut aus einer falschen Gruppe verabreicht, ohne zuvor ihre Blutgruppenkarte kontrolliert zu haben. (Urteil 6B_174/2013)
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