Zur Freizügigkeit der Notare in Europa – Überblick über die Aufnahme der Rechtsprechung des EuGH in Österreich und Italien
Der EuGH hat das von mehreren EU-Mitgliedstaaten für den Zugang zum Notarberuf aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis für unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit befunden. Aus den Urteilen ergibt sich jedoch kein unbeschränkter Binnenmarkt für Notare und auch kein Eingriff in die Organisationsautonomie der Mitgliedstaaten. Ein Vergleich mit den Rahmenbedingungen für das Notariat in Österreich und Italien zeigt starke Abweichungen von der Ausgangslage in der Schweiz, weshalb hier die Berücksichtigung der kantonalen Unterschiede notwendig erscheint. Neuerungen könnte ein Reformvorschlag für die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie bringen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Einige Rahmenbedingungen für das Notariat in Österreich und Italien
- III. Reaktionen auf die Erkenntnisse des EuGH
- IV. Ausblick
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