Aargauer Verwaltungsgericht bestätigt Rayonverbot gegen Hooligan
Urteil vom 17. Oktober 2013 – Verwaltungsgericht, 2. Kammer
Der zuständige Einzelrichter des Verwaltungsgerichts hat am 17. Oktober 2013 eine Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der am 2. Juni 2013 an der Aufstiegsfeier des FC Aarau im Club Kettenbrücke in Aarau eine Pyro-Fackel entzündet hatte und gegen den die Kantonspolizei ein Rayonverbot für Fussballspiele erliess. Umstritten war die Frage, ob die Tat in der Kettenbrücke als Gewalttätigkeit «anlässlich einer Sportveranstaltung» zu qualifizieren ist. (Urteil WPR.2013.112)
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