Objectivité relative pour les émissions politiques
BGer – Eine politische Sendung muss nicht alle Aspekte eines Themas ansprechen, um als objektiv im Sinne des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu gelten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SRG SSR gegen eine Anzeige aufgrund einer Debatte in dem Fernsehformat Arena bestätigt. (Urteil 2C_321/2013) (sk)
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