Anlagegold von Mehrwertsteuer befreit
Ab 2014 sind alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit. Der Bundesrat hat zur Beseitigung von Unklarheiten die Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz entsprechend angepasst. Gleichzeitig hat er in dieser Verordnung die Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen, mit der Berufskategorie der Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ergänzt. Dies entspricht langjähriger Verwaltungspraxis und erhöht die Rechtssicherheit.
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