Marge de tolérance zéro
BGer – Ein Autofahrer, dessen Atem-Alkoholtest einen etwas höheren Wert als 0,5 Promille anzeigte, kann dieses Ergebnis nicht mehr anfechten, weil er es mit seiner Unterschrift bestätigt hatte. Das Bundesgericht verwehrte ihm eine Berufungsmöglichkeit. (Urteil 6B_186/2013) (sk)
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