Indemnité refusée après un choc
BGer – Ein Lokführer, der einen Schock erlitt, nachdem er erfahren hatte, dass er einen Menschen angefahren hatte, erhält kein Taggeld der Unfallversicherung Suva. Das Bundesgericht entschied, dass es sich in diesem Fall nicht um einen emotionalen Schock im engeren Sinne handle, da der Lokführer erst nach dem Ereignis traumatisiert wurde. (Urteil 8C_376/2013) (sk)
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