Sanction contre un hooligan confirmée
BGer – Das Bundesgericht hat das Verbot, welches gegenüber einem Fussballfan des FC Basels ausgesprochen wurde, an einem Fussballspiel der Champions League im Dezember 2010 in München teilzunehmen, bestätigt. Die Tatsache, dass der Hooligan ein paar Monate zuvor abgefangen wurde, rechtfertige diese Entscheidung. (Urteil 1C_370/2013) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare