Jusletter

Kantonal zugelassene Arzneimittel dürfen weiterhin in Verkehr bleiben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kantonal zugelassene Arzneimittel dürfen weiterhin in Verkehr bleiben, in: Jusletter 18. November 2013
Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln bleiben bis Ende 2017 gültig. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Yvonne Gilli hat das Parlament im Juni 2013 die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Der Bundesrat hat beschlossen, diese auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die betroffenen Arzneimittel dürfen folglich weiterhin in Verkehr bleiben.

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