NAV Hauswirtschaft: Verlängerung und Anpassung des Mindestlohnes
Der Bundesrat hat am 13. November 2013 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und gleichzeitig den Mindestlohn anzupassen. Die NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten. Er ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
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