Biometrischer Ausländerausweis: Erweiterter Empfängerkreis
Der Bundesrat hat am 13. November 2013 der Teilrevision von zwei Verordnungen zugestimmt, aufgrund welcher alle nichteuropäischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz ab 1. Dezember 2013 einen biometrischen Ausländerausweis erhalten sollen. Auch Staatsangehörige europäischer Länder, die nicht von der Personenfreizügigkeit profitieren, werden einen biometrischen Ausweis erhalten.
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