Jusletter

Zahnschaden bei Konsum von Kirschen-Konfitüre ist Unfall

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zahnschaden bei Konsum von Kirschen-Konfitüre ist Unfall, in: Jusletter 18. November 2013
BGer – Wer sich an einem Stein in der entkernten Kirschen-Konfitüre einen Zahn ausbeisst, kann die Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Ob es sich um hausgemachte oder industriell gefertigte Konfitüre handelt, spielt dabei laut Bundesgericht keine Rolle. (Urteil 9C_553/2013)

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