Keine Anonymität für «Argus»-Polizisten
BGer – Zwei Aargauer Polizisten der Sondereinheit «Argus» können in einer gegen sie laufenden Strafuntersuchung keine Anonymität beanspruchen. Laut Bundesgericht bestehen keine Anhaltspunkte, dass der von ihnen 2009 verletzte Mann gefährlich werden könnte. (Urteil 1B_49/2013)
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