FINMA anerkennt SBVg-Richtlinien als Mindeststandard
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zu den Protokollierungspflichten für den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen als Mindeststandard. Die neuen Richtlinien definieren Form und Inhalt des Protokolls, das die Bewilligungsträger ab 1. Januar 2014 zuhanden ihrer Kunden verfassen müssen.
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