«Abzocker-Initiative»: Verordnung ab 1. Januar 2014 in Kraft
Der Bundesrat hat am 20. November 2013 die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit hat er Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung, der auf die Annahme der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zurückgeht, zwei Monate früher als gefordert umgesetzt. Die neue Verordnung betrifft börsenkotierte Gesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen.
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