Das Verjährungsrecht wird verbessert und vereinfacht
Der Bundesrat will das Verjährungsrecht punktuell verbessern und vereinfachen, damit insbesondere auch Opfer von Spätschäden künftig Schadenersatzansprüche durchsetzen können. Er hat am 29. November 2013 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. Im Zentrum der Gesetzesrevision stehen neben der Einführung einer absoluten Verjährungsfrist von dreissig Jahren bei Personenschäden die Verlängerung der relativen Verjährungsfrist für Ansprüche aus Delikts- oder Bereicherungsrecht auf drei Jahre.
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