Gemeinsame elterliche Sorge ab 1. Juli 2014
Die gemeinsame elterliche Sorge wird ab 1. Juli 2014 zur Regel werden. Der Bundesrat hat am 29. November 2013 entschieden, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. In einem zweiten Schritt wird er die erforderlichen Anpassungen in den Ausführungsverordnungen verabschieden.
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