Recht des Kindes auf Unterhalt wird gestärkt
Der Bundesrat will das Recht des Kindes auf Unterhalt unabhängig vom Zivilstand der Eltern stärken. Er hat am 26. November 2013 die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet, die das Wohl des Kindes ins Zentrum stellt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare