Weiterer Schritt im Kampf gegen Designerdrogen
Die Schweiz unterstellt im Kampf gegen illegale Designerdrogen erneut 24 Substanzen der Betäubungsmittelgesetzgebung. Das bedeutet: Herstellung, Handel und Anwendung werden verboten und unterliegen der Strafandrohung des Gesetzes. Eine entsprechende Verordnungsänderung des Eidgenössischen Departements des Innern trat auf 1. Dezember 2013 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare