Jusletter

Weiterer Schritt im Kampf gegen Designerdrogen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Weiterer Schritt im Kampf gegen Designerdrogen, in: Jusletter 16. Dezember 2013
Die Schweiz unterstellt im Kampf gegen illegale Designerdrogen erneut 24 Substanzen der Betäubungsmittelgesetzgebung. Das bedeutet: Herstellung, Handel und Anwendung werden verboten und unterliegen der Strafandrohung des Gesetzes. Eine entsprechende Verordnungsänderung des Eidgenössischen Departements des Innern trat auf 1. Dezember 2013 in Kraft.

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