Kein Hafturlaub für Uzi-Killer
BGer – Der als «Uzi-Killer» bekannt gewordene Doppelmörder erhält zumindest vorerst keine begleiteten Hafturlaube. Das Bundesgericht verlangt vom Aargauer Verwaltungsgericht eine vertiefte Neubeurteilung. (Urteil 6B_664/2013)
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