Jusletter

Zierbeleuchtung muss nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht, Grundrechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zierbeleuchtung muss nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden, in: Jusletter 6. Januar 2014
BGer – Das Bundesgericht macht sich mit einem Grundsatzurteil stark für den Kampf gegen Lichtverschmutzung: Laut Gericht dürfen Hausbesitzer verpflichtet werden, Zierbeleuchtung um 22.00 Uhr auszuschalten. Grosszügigere Regeln können an Weihnachten gelten. (Urteil 1C_250/2013)

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