Zierbeleuchtung muss nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden
BGer – Das Bundesgericht macht sich mit einem Grundsatzurteil stark für den Kampf gegen Lichtverschmutzung: Laut Gericht dürfen Hausbesitzer verpflichtet werden, Zierbeleuchtung um 22.00 Uhr auszuschalten. Grosszügigere Regeln können an Weihnachten gelten. (Urteil 1C_250/2013)
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