Urteil gegen grünen Kantonsrat bestätigt
BGer – Die Verurteilung des Bauern und grünen Zürcher Kantonsrats Urs Hans wegen Impfverweigerung und fahrlässiger Tierquälerei ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen. (Urteil 6B_426/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare